Das Symbolbild zeigt ein Rehkitz.

Düsseldorf | Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras, die beim Aufspüren und damit bei der Rettung von Rehkitzen helfen, in diesem Jahr 100.000 Euro bereit. In den vergangenen zwei Jahren haben die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften mit der Landesförderung 52 dieser fliegenden Helfer in Betrieb genommen. Damit konnten laut dem Ministerium rund 1.250 Kitze im Gras identifiziert werden.

„Durch den Einsatz modernster Technik wie Drohnen mit Wärmebildkameras und die Förderung durch das Land konnten in den letzten zwei Jahren bereits über 1.250 Kitze gerettet werden. Dieses erfolgreiche Programm setzen wir erneut um. Die Erfahrungen und positiven Rückmeldungen zu dieser Förderung aus den letzten Jahren bestärken uns darin, dieses Programm fortzusetzen. Damit erleichtern wir die Maßnahmen, die bereits seit Jahren von Landwirtschaft und Jägerschaft zum Schutz von Rehkitzen umgesetzt werden. Ich hoffe, dass viele Kreisjägerschaften von dieser Förderung Gebrauch machen werden“, heißt es von nordrhein-westfälischen Landwirtschaft-Ministerin Silke Gorißen.

Mähdrescher stellen eine Gefahr für Rehkitze dar. Sie werden nach der Geburt häufig im hohen Gras abgelegt und sind dort für die Maschinenführer schwer erkennbar. Der sogenannte „Drückinstinkt“ sorgt dafür, dass die Kitze, statt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht, reglos auf dem Boden verharren. Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich – so das Ministerium weiter – vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet.

Die Förderung des Ministeriums richte sich gezielt an die Kreisjägerschaften, heißt es weiter. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Erstmalig können auch zusätzliche Reserveakkus für eine längere Flugzeit der Drohnen mit gefördert werden. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der Anschaffungskosten.

rs