Das Foto zeigt den Eingang zum Verwaltungsgericht in Köln

Köln | Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in NRW übt deutliche Kritik an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. Die hatte angekündigt, dass das Land NRW gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe NRW 2020 in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster gehen werde. Verdi spricht von einer „Hängepartie für Soloselbstständige“.

Rund 2.500 Klagen sind in ganz NRW anhängig. Die Verwaltungsgerichte hatten nun in einigen Verfahren entschieden, um dem Land NRW zu ermöglichen, ob dieses das nächsthöhere Gericht anruft.

Die Berichterstattung hierzu findet sich hier bei report-K:

Verdi fordert von der NRW-Landesregierung nun, dass sie die Urteile akzeptiert. Die teilte mit, dass sie in Berufung gehen wolle. Hier der Bericht.

Denn in allen Urteilen stellten die Richter an den Verwaltungsgerichten fest, dass die Schlussbescheide des Landes Nordrhein-Westfalens zur NRW-Soforthilfe 2020 rechtswidrig waren. Durch die Entscheidung der Landesregierung Berufung einzulegen bleiben die Betroffenen, die klagten, in Unsicherheit und das in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

„Wir fordern die Landesregierung NRW auf, dieses Verfahren zu stoppen. Den Soloselbstständigen eine Rechtssicherheit und in der Krise eine finanzielle Hilfe zu geben. Die bereitgestellten und nicht ausgegebenen Mittel aus dem Corona-Sondertopf können dafür verwendet werden. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung von Selbstständigen, die die erhaltenen Hilfen zurückgezahlt haben“, so Frank Bethke, stellvertretender Landesleiter Verdi NRW, in einem schriftlichen Statement.

„Leider hat die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer bislang immer noch keine Zeit gefunden, uns für die Übergabe unserer Petition „Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe“ einzuladen“, so Kathy Ziegler, Sprecherin der Kommission der Selbstständigen im Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen und Initiatorin der Petition.

red01